Bei der Auslösung des Pfandes muss das Darlehen sowie die Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit bezahlt werden.
Bei der Verlängerung des Kredits um weitere 3 Monate sind nur die Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit fällig. Ein neuer Pfandschein wird dabei ausgestellt.
Auslösungen und Verlängerungen sind auch auf dem Postweg möglich.